Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der TecEnMa GmbH


1. Allgemeines
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für jeden Auftrag. Sie gelten vom Kunden durch Erteilung einer Bestellung als anerkannt. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen von Kunden, gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
Bestellt ein Käufer Ware zur direkten Berechnung an seinen Kunden, so haftet er mit diesem gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
Die vertraglichen Ansprüche des Käufers dürfen nicht abgetreten werden.

2. Preise
Die Listenpreise sind ohne Abzüge sowie ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sie gelten abzüglich eines etwa bewilligten Rabattsatzes für Lieferung ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung, Umsatzsteuer und Zoll. Bei Bestellungen, die den in der gültigen Preisliste festgelegten Mindestwert unterschreiten, wird kein Rabatt eingeräumt. Berechnung erfolgt in Euro in der auch die Zahlung zu leisten ist.
Bei Kleinaufträgen (Aufträge unter Euro 100) bleibt dem Lieferer die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr / Mindermengenzuschlag vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Unberechtigter Skontoabzug wird nicht geduldet und in jedem Fall nachgefordert.  
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über dem deutschen Basiszins.

4. Lieferfristen und Pflichten
Lieferfristen und -termine bezeichnen stets nur den ungefähren Zeitpunkt der Lieferung. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt am Tag der Auftragsbestätigung. Verspätete Lieferung berechtigt nicht zu Vertragsrücktritt oder Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.
Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sind als unverbindlich und annähernd zu betrachten.

5. Aufträge auf Abruf und Rahmenverträge
Alle Bestellungen auf Abruf sowie Rahmenverträge sind, wenn nicht anders vereinbart spätestens 3 Monate nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen oder zu erfüllen, ohne dass es einer Abnahmeaufforderung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware bei gleichzeitiger Versendung in Rechnung zu stellen. Wurde eine Vertragsfrist nicht vereinbart, so stehen uns die genannten Rechte nach Ablauf eines Jahres bei Vertragsschluss zu.
Sollte als Lieferzeit der bei uns bestellten Waren mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss vereinbart werden, so haben wir für den Fall der Preiserhöhung unserer Zulieferer sowie des Anstiegs sonstiger Kosten die Möglichkeit, diese Preiserhöhung in Form einer angemessenen Preiserhöhung unseren Kunden zu berechnen.

6. Versand
Sämtliche Sendungen werden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers abgefertigt. Ohne besonderen Auftrag des Bestellers erfolgt der Versand stets unversichert und nach bestem Ermessen.

7. Verpackung
Das Verpacken und die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und letzteres wird nicht zurückgenommen.

8. Beanstandungen
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, wird dem Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung eingeräumt.
Schadensersatzansprüche des Käufers , die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind vorbehaltlich der nachstehenden Regelung ausgeschlossen. Schadensansprüche des Käufers wegen Verzug oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach maximal auf den Kaufpreis der verzögerten oder nicht gelieferten Teile unserer Lieferung beschränkt.
Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Hand verändert worden ist. Übersendet uns der Käufer nicht unverzüglich auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials oder verweigert er die Besichtigung und Prüfung der Ware oder bessert er ohne unseren Auftrag nach, so erlischt die Gewährleistung ebenfalls.

9. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware eines unserer Werke oder Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der geltenden besonderen Fristen zu melden. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen ist Sache des Käufers.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden - auch künftigen - Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum.

11. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Heilbronn. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des zugrundeliegenden Vertrages nicht berührt. Soweit die vorstehenden Bedingungen keine Regelung vorsehen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

03/13